Hundeschule am Hohlbrink

Hundeplatzordnung der Hundeschule am Hohlbrink

Es ist jeder Hundehalter zur besonderen Aufmerksamkeit verpflichtet und hat seinen Hund bestmöglich zu verwahren.

Jeder Tierhalter ist dafür verantwortlich, dass er seinen Hund so führt, dass er ihn auch in unerwarteten und unvorhergesehenen Situationen fest im Griff hat.

1) Den Hunden soll vor Betreten des Hundeplatzes Gelegenheit zum Lösen gegeben werden. Verunreinigungen durch Hunde sind vom Hundeführer sofort zu entfernen.
2) Jeder Hundehalter hat dafür zu sorgen, dass sein Hund weder andere Personen noch Hunde belästigt oder in Gefahr bringt.
3) Voraussetzung für die Nutzung des Hundeplatzes ist ein gültiger Impfschutz und eine Hundehaftpflichtversicherung.
4) Menschen mit provokantem Verhalten werden vom Training ausgeschlossen.
5) Mit dem Betreten des Platzes akzeptieren Sie die Platzordnung.
6) Kindern/Jugendlichen ist das Trainieren auf dem Platz unter 16 Jahren nur unter Aufsicht Erwachsener und mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten erlaubt.
7) Eltern haften für ihre Kinder.

Wenn sich alle an diese Regeln halten, werden wir gemeinsam kaum Probleme, dafür aber viel Spaß haben!